Die Schreinerfachschule und das Kurszentrum stellt hier einige Unterlagen zur Verfügung, die vor, während oder auch nach der Lehrzeit nützlich sein können für Lernende, Eltern und Lehrmeister.
Rechte und Pflichten der Lernenden
Schreinerlernende unterstehen nicht dem Gesamtarbeitsvertrag, sondern dem Obligationenrecht.
Wer bezahlt die persönliche Schutzausrüstung?
Übernimmt der Lehrbetrieb die Kosten für die überbetrieblichen Kurse?
Was passiert bei einem Schaden?
Ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Lernenden.
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Staatliche Stipendien und Studiendarlehen
Der Kanton St. Gallen gewährt Stipendien und Studiendarlehen.
Eingabefristen für Stipendien sind
Herbstsemester: bis spätestens 15. November
Frühjahrssemester: bis spätestens 15. Mai
Häsch si scho? D'Schriiner-App
Die SchreinerApp bietet den Lernenden mit einem digitalen Lernkarteien-System die Möglichkeit, sein Wissen unterwegs zu perfektionieren.
mehrAnmeldung Lernende
Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung für neue Lernende ab dem kommenden Schuljahr entgegen.
Senden Sie uns eine Kopie des genehmigten Lehrvertrages zu.
Schulort Buchs: Fabian Bertolo, buchs@schreinerfachschule.ch
Schulort Flawil: Christoph Lenherr, flawil@schreinerfachschule.ch
Merkblatt für den Laptopkauf
Bitte beachten Sie im Merkblatt die Hinweise zu Software und Verantwortlichkeiten.
Kaufen Sie für die Schule keine zusätzliche Software! Die für den Unterricht benötigte Software wird von der Schreinerfachschule zur Verfügung gestellt; z.B. Microsoft 365.
Die Lernenden sind selbst verantwortlich, dass ihre eigenen Geräte einwandfrei funktionieren. Die Lehrpersonen der Schreinerfachschule bieten aus versicherungs-technischen Gründen keinen Support an den persönlichen Geräten der Lernenden an. Sie stehen lediglich bei Fragen zur Verfügung.
mehrKurskosten
Die Kurskosten sind je nach Dauer der Kurse und für Mitglieder- und Nichtmitglieder unterschiedlich.
Zu Beginn der Lehre werden den Lehrbetrieben nebst den Kurskosten auch die Kosten für die Kursordner verrechnet.
mehrLöhne der Lernenden
Der VSSM empfiehlt allen Unternehmen in der Deutschschweiz nachfolgende Lohnempfehlungen (pdf) für ihre Lernenden ab 2024 anzuwenden. Ein Grossteil der Lehrbetriebe orientiert sich an den jeweiligen Empfehlungen des Verbands. Da die Lernenden der Schreinerbranche aber nicht dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, können Lehrbetriebe mit gegenseitigen Einverständnis auch Löhne, die von der Empfehlung abweichen, vereinbaren.
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